Wie geht es nach den Osterferien weiter? Neue Informationen!

Wie geht es nach den Osterferien weiter? Neue Informationen!

Nach dreieinhalb Wochen der Schulschließung ohne regulären Unterricht, Notbetreuung und Lernen zu Hause befinden wir uns aktuell in den Ferien, doch blicken wir natürlich voraus und wollen wissen: Wie geht es nach den Osterferien weiter?

Am 15. April haben Bundes- und Länderministerien neue Regelungen und eine eingeschränkte Lockerung vereinzelter Beschränkungen, auch in Schulen, beschlossen. Grundsatz bleibt: Das Infektionsgeschehen muss kontrolliert werden und alle Kontaktbeschränkungen (Abstand! Desinfektion! Hände waschen! ggf. Masken tragen etc.) bleiben unverändert erhalten. Damit ist klar, dass jegliche Wiederaufnahme eines Schulbetriebes unter strengen Regeln stattfindet und keinesfalls normaler Klassenunterricht sein wird! Wir sind alle den gesetzlichen und von Experten gestützten Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sowie der amtlichen Vorgaben verpflichtet. Zeitlich haben wir jetzt zumindest einige Hinweise, wie wir weiter planen können. Die Elterninformation des Ministeriums vom 16.4. finden Sie hier. Auch lesenswert, wenn auch nicht mehr ganz aktuell ist der Brief des Ministeriums an Eltern von KITAs und Schulen vom 9.4., der leider durch eine zeitlich völlig unsinnige und schlecht kommunizierte technische Umstellung des Dienstmail-Postverkehrs durch das Pädagogische Landesinstitutes die Schule erst auf Umwegen sehr verspätet erreichte.

Alle folgenden Informationen stehen unter dem Vorbehalt, dass eine zunehmende Gefährdungslage die Lockerungen wieder rückgängig macht.

  • Am 4. Mai beginnt ein eingeschränkter Unterricht unserer Abschlussklassen im 4. Schuljahr schwerpunktmäßig in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Dabei werden die Klassen sicher in kleinere Lerngruppen geteilt und zwingend räumlich/zeitlich getrennt. Alle weiteren organisatorischen Regelungen und Durchführungsbestimmungen werden wir im Laufe der kommenden Woche unter Berücksichtigung offizieller Vorgaben festsetzen und spätestens am 30. April für alle Viertklässler kommunizieren.
  • Für alle anderen Klassenstufen (1 – 3) wird die seit 16. März angebotene Notbetreuung weitergeführt, die Versorgung der Kinder zu Hause mit Lernangeboten wird im Rahmen der Möglichkeiten fortgesetzt. Anpassungen erfolgen ggf. gemäß offizieller Regelungen. Es ist möglich, dass der Kreis der Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, durch die vorsichtigen Lockerungen im Einzelhandel ausgeweitet wird. Eine individuelle Abklärung mit der Schulleitung ist immer notwendig. Eine Notbetreuung kann – wenn wir den Infektionsschutz ernst nehmen – keine Betreuung großer Gruppen sein und muss unter Berücksichtigung der Infektionsschutzauflagen auch personell und räumlich zu leisten sein!

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